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Wohnschäden – Nicht Jede Versicherung Deckt Alles Ab

Wohnschäden – Nicht jede Versicherung deckt alles ab

Hat man erst seine eigenen Vier Wände so sollte darauf geachtet werden, dass die Immobilie auch richtig versichert ist. Es reicht oftmals nicht aus eine reine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, sondern es muss auf die Details geachtet werden. Grundsätzlich sind bei der Versicherung für das Haus alle fest mit dem Haus verbunden Sachen versichert.

D.h. im Schadensfall ist natürlich das Gebäude und damit verbundene Gegenstände wie z.B. eine Klingel oder auch eine fest eingebaute Einbauküche versichert. Alles was jedoch nachträglich im Haus angebracht wurde, oder “lose” mit dem Haus verbunden ist, muss durch eine extra Hausratversicherung versichert werden. Die Wohngebäudeversicherung gliedert sich auf in die Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung.

Bei letzterer sind alle Schäde die durch Sturm oder Hagel entstehen abgedeckt. Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch Frost- oder Bruchschäden an Rohren entstehen. Die jedoch wichtigeste und statistisch am meisten benötigte Versicherung ist die Feuerversicherung. Wie der Name schon sagt, sind Schäden, die durch Brand entstehen versichert. Darunter fallen auch Schäden durch Blitzschlag, Explosion oder Implosion.

Beim Blitzschlag ist drauf zu achten, dass Überspannungsschäden, die an Geräten entstehen, wieder von der Hausratversicherung getragen werden müssen, da die Gegenstände nicht direkt mit dem Haus verbunden sind. Unter Explosion versteht man Schäden die durch Gase oder Dämpfe entstehen, die Implosion ist eine innerliche Explosion in z.B. Rohren.

Bei einem Vergleich von Versicherungen sollte darauf geachtet werden, was in den Versicherungsbedingten für Leistungen definiert sind. Die Art des Schadens (Feuer, Wasser, Sturm) sind bei den meisten Versicherern vorhanden, doch geht es im Schadensfall um die Leistungszahlung. So entstehen oft große Abweichungen bei Zahlungen von Aufräum- oder Abbruchkosten, Mietausfall oder auch Unterbringung in Hotels während der Reparatur. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, ob eine Immobilie zum ortsüblichen Neubauwert wiederaufgebaut wird, oder nur der Zeitwert gezahlt wird. Auch behördliche Kosten oder Kosten für einen Sachverständiger wird nicht von allen Versicherern übernommen.

Nach Fertigstellung oder Bezug einer eigenen Immobilie sollte auf jeden Fall ein unabhängiger Versicherungsmakler oder die Hausbank zu Rate geholt werden, damit ein sorgenfreies Leben mit ausreichendem Versicherungsschutz möglich ist.