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Wohngebäudeversicherung Kündigen

Wohngebäudeversicherung kündigen

Kündigung ist zu unterschiedlichen Zeiten möglich Die Gebäudeversicherung gehört zwar zu den wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer, dennoch sollte sie unter Umständen gekündigt werden.

Eine Kündigung ist dabei zu verschiedenen Anlässen möglich:

  • Gebäudeversicherung Kündigung zum Ablauf
  • Gebäudeversicherung Kündigung bei Beitragserhöhung
  • Gebäudeversicherung Kündigung bei Neuerwerb einer Immobilie
  • Gebäudeversicherung Kündigung nach Schadensfall

Die klassischen Varianten der Gebäudeversicherung Kündigung Soll der Gebäudeversicherung eine Kündigung ausgesprochen werden, so geschieht das in den allermeisten Fällen mit Ablauf der Versicherung.

Diese wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Erfolgt keine Gebäudeversicherung Kündigung, so verlängert sich die Police automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Gebäudeversicherung Kündigung muss dabei mindestens drei Monate vor deren Ablauf erteilt werden. Kommt es zu einer Beitragserhöhung in der Gebäudeversicherung, obwohl die Leistungen sich nicht verändern, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die Gebäudeversicherung Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Beitragserhöhung ausgesprochen werden. Sie kann rückwirkend zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, aber auch zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen.

Seltener ist die Gebäudeversicherung Kündigung in diesen Fällen Wird eine Immobilie gekauft, so geht eine bestehende Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.

Dieser hat jetzt das Recht, die Gebäudeversicherung Kündigung auszusprechen. Diese muss innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme über die bestehende Police ausgesprochen werden.

Sie kann wahlweise zum Ende der Versicherungsperiode oder mit sofortiger Wirkung erfolgen. Auch nach einem Schadensfall kann die Gebäudeversicherung Kündigung ausgesprochen werden. Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierungsverhandlungen beim Versicherer eingehen. Sie kann ebenfalls mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.