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Wohn-Riester –die neue staatliche Eigenheimförderung

Wohn-Riester ist eine Variante des Riestersparens , welche erst 2008 ins Leben gerufen wurde. Da auch die Schaffung von Wohneigentum zur Altersvorsorge geeignet ist, wird diese Form der Altersvorsorge inzwischen in gleichem Maße staatlich gefördert wie die normale Riester-Rente. Nicht ohne Grund wird das eigene Heim auch als „Rente in Stein“ bezeichnet. Mit Hilfe eines Wohn-Riester Vertrags können die staatlichen Zulagen und die eigenen Beiträge genutzt werden, um eine selbst genutzte Immobilie zu bauen, zu kaufen oder eine bereits vorhandene Immobilie zu entschulden.

Der Staat gewährt dabei genau die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie bei den herkömmlichen Riester-Rentenmodellen. Auch bei Wohn-Riester wird die nachgelagerte Besteuerung angewendet.
Alle Beiträge zur Riester-Rente sind in der Ansparphase bis zu den festgesetzten Grenzen steuerfrei und erst später, im Rentenalter muss sie versteuert werden. Bei Wohn-Riester ist die Besteuerung im Vergleich zu den anderen Anlagevarianten jedoch etwas komplizierter. Die gezahlten Beiträge und die gewährten Zulagen werden inklusive angenommener Verzinsung von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ erfasst und verbucht, so dass sich daraus zu einem späteren Zeitpunkt die zu besteuernden Beträge errechnen lassen.

Wenn die Auszahlungsphase bei Wohn-Riester beginnt und der Riester Sparer normalerweise eine Geldzahlung erhalten und versteuern würde, muss der Wohn-Riester Sparer seine Steuerschuld, die auf dem Wohnförderkonto aufgelaufen ist, begleichen. Der Wohn-Riester Rentner kann, wenn er will, den gesamten Betrag auf einmal versteuern, und bekommt dann 30 Prozent Nachlass, oder er zahlt die Steuern in Raten bis zum Alter von 85 Jahren. Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich nach dem normalen persönlichen Steuersatz im Rentenalter.Möglichkeiten beim Wohn-Riestern:

• Bis 2010 kann der Sparer aus einem bereits bestehenden Riester-Vertrag Kapital entnehmen, wenn bereits mindestens 10.000 Euro angespart wurden. Nach 2010 kann auch bei niedrigerem Sparguthaben Geld entnommene werden. Das Geld muss später nicht mehr in den Vertrag eingezahlt werden.
• Es kann das Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag genutzt werden, um eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden, sofern diese in oder nach 2008 erworben bzw. vom Geförderten fertig gestellt wurde.
• Es können auch direkt spezielle Wohn-Riester Produkte abgeschlossen werden. Fast alle Bausparkassen bieten inzwischen entsprechende Verträge an.Einen Haken hat Wohn-Riester: Das Wohneigentum ist gebunden. Wer das Eigentum innerhalb der ersten zehn Jahre wieder verkauft, muss die geförderten Beträge entweder in eine neue selbstgenutzte (deutsche) Immobilie einbringen, in einen beliebigen anderen Riester-Vertrag einzahlen, oder die staatlichen Fördergelder wieder zurückzahlen.

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