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Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Leitungswasserschaden?

Gebäudeversicherung: Leitungswasser Schäden inbegriffen?

Die Gebäudeversicherung kommt auch für Schäden durch Leitungswasser auf. Allerdings müssen diese nach bestimmten Kriterien aufgetreten sein. Als Schaden, verursacht durch Leitungswasser, werden in der Gebäudeversicherung nur die Schäden angesehen, die durch einen bestimmungswidrigen Austritt des Leitungswassers entstehen.Dabei kann laut Gebäudeversicherung Leitungswasser aus Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung bestimmungswidrig austreten. Auch mit diesen verbundene Einrichtungen sind deshalb mit abgesichert.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung Leitungswasser-Schäden noch?

Ebenfalls wird in der Gebäudeversicherung Leitungswasser, das aus Sprinkler- und Berieselungsanlagen austritt und zum Schaden führt, als Versicherungsrisiko anerkannt. Die Kosten für den entstandenen Schaden werden entsprechend übernommen.Das Gleiche gilt auch, wenn Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten austritt oder wenn die Dampf- bzw. Warmwasserheizung ein Leck enthalten. Außerdem kann Leitungswasser aus Wärmepumpenheizanlagen, aus solaren Heizanlagen oder Klimaanlagen austreten. Auch in diesem Fall erkennt die Gebäudeversicherung Leitungswasser als Ursache für den Schaden an und kommt anstandslos für die entstandenen Kosten auf.

In diesen Fällen leistet die Gebäudeversicherung nicht

Das klingt auf den ersten Blick vielversprechend. Denn der Leistungsumfang ist enorm. Doch es gibt auch ganz klare Fälle, in denen die Gebäudeversicherung für Wasserschäden nicht zahlt. Das ist etwa der Fall, wenn es zu Überschwemmungen oder Hochwasser, sowie ansteigendes Grundwasser kommt. Auch wird das unbedarfte Planschen mit Wasser, das beispielsweise zum Wischen des Bodens verwendet wird, nicht als Leitungswasserschaden anerkannt.Gleiches gilt, wenn etwa Sprinkler und Berieselungsanlagen eingeschaltet werden, um einen Brand zu löschen. Über die in der Gebäudeversicherung enthaltene Feuerversicherung kann es hier aber ebenfalls zur Leistung kommen. Wird ein Wasserschaden aufgrund eines Erdfalls festgestellt, reicht dieser nicht in die Verantwortlichkeit der Leitungswasser-Gebäudeversicherung. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn der Erdfall durch ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurde.