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Was beinhaltet die Gebäudeversicherung?

Jeder Eigentümer einer Immobilie kann diese mit einer Wohngebäudeversicherung vor einer Reihe von Gefahren schützen. Denn wird das Haus beschädigt oder sogar vollständig zerstört, kann das für den Eigentümer den finanziellen Ruin bedeuteten. Dabei ist es unerheblich, ob er die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet.

Liegt kein Fremdverschulden vor, dann muss der Eigentümer die Schäden selbst ersetzen. Ein Sturm, der das Dach des Hauses abdeckt und anschließend Regenwasser eindringen lässt, verursacht enorme Kosten. Schlimmer noch ist ein Feuer, dass das vollständige Haus bis auf die Grundmauern abbrennen lässt. Wer hier nicht versichert ist, muss die Schäden selbst regulieren. Nicht umsonst verlangen die Banken bei einer Finanzierung den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung.

Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt die Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden. Daneben ersetzt sie auch weitere Kosten, die durch Aufräumarbeiten oder durch den Abbruch des Hauses oder seiner Teile entstehen. Ist das Haus unbewohnbar, zahlt die Gebäudeversicherung für eine festgelegte Zeit die Hotelkosten.

Der Eigentümer kann zusätzlich die Versicherung individuell an sein Gebäude und dessen Ausstattung anpassen. Er kann beispielsweise das Gartenhaus mitversichern. Sinnvoll ist auch der Einschluss des Aquariums oder des Wasserbettes in den Versicherungsschutz. Tritt dort Wasser aus, kann das erhebliche Schäden anrichten. Der Einschluss der sogenannten Elementarschäden bekommt ebenfalls eine immer größere Bedeutung. Dazu zählen Schäden, die durch Erdbeben, Erdrutsch, Lawinengefahr und Überschwemmungen entstehen. Viele Gesellschaften bieten den Einschluss in den Versicherungsschutz dieser Gefahren mit an.

Der Beitrag einer Wohngebäudeversicherung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend sind die Größe und die Bauweise der Immobilie. Aber auch das Wohngebiet schlägt sich im Preis nieder. Wichtig sind auch die Einschlüsse in den Versicherungsschutz sowie dessen Umfang.

Im Schadenfall erhält der Eigentümer die vereinbarte Versicherungssumme. Grundlage für die Ermittlung dieser Summe ist der sogenannte „Wert 1914“. Dieser sagt aus, welchen Wert das Haus im Jahr 1914 gehabt hätte. Diese Summe wird mit dem aktuellen Neuwertfaktor multipliziert und ergibt die aktuelle Versicherungssumme.

Der Eigentümer ist auf der sicheren Seite, wenn er eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart. Denn so steigt die Versicherungssumme mit den Jahren analog zu der Wertsteigerung des Hauses. Bei einem Verlust der Immobilie erhält der Eigentümer eine ausreichende Entschädigung und kann damit einen Neubau finanzieren.