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Haftpflichtversicherung

Ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu der wichtigsten privaten Absicherung. Trotzdem ist sie keine Pflichtversicherung, sondern ein freiwilliger Vertrag. Das hat zur Folge, dass viele Menschen keinen Vertrag besitzen. Wer jedoch einer anderen Person einen Schaden zufügt, der ist in der Haftung. Und das passiert schneller, als viele denken, und kann zudem sehr teuer werden.

Zu den versicherten Schäden gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem wehrt die private Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab und erfüllt somit auch den Zweck einer Rechtsschutzversicherung. Wer unbeabsichtigt eine Sache einer anderen Person beschädigt oder zerstört, muss diese ersetzen. Ebenso verhält es sich mit einem unbeabsichtigt verursachten Personenschaden. Schnell ist es passiert, dass ein Fußgänger einen Fahrradfahrer übersieht. Der Fahrradfahrer muss ausweichen und stürzt schwer. Im schlimmsten Fall ist er so schlimm verletzt, dass er sein Leben lang im Rollstuhl sitzen muss. Das sind Kosten, die in die Millionenhöhe gehen können. Für den Fußgänger bedeutet das in den meisten Fällen den finanziellen Ruin. Verletzt sich der Fahrradfahrer leicht, kann nun aber nicht mehr zu seinem wichtigen Geschäftstermin fahren, kann er Vermögensschäden geltend machen. Auch das kann sehr teuer sein. Die private Haftpflichtversicherung kommt für diese Art von Schäden auf. Auf der einen Seite ist das eine erhebliche finanzielle Entlastung für den Schädiger. Auf der anderen Seite bekommt der Geschädigte aber auch auf diese Weise Gewissheit, dass sein Schaden ersetzt wird. Bei einem Personenschaden bedeutet das, der Verletzte kann seine Heilung und alle Folgekosten finanzieren.

Wer Kinder hat, der sollte auf keinen Fall auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten. Kindern passieren ständig kleine oder große Missgeschicke. Sie handeln oft unachtsam und situativ. Neben zerbrochenen Gegenständen können hier auch schnell schwere Verkehrsunfälle verursacht werden. Ein Kind, das wegen eines Balles auf die Straße läuft, riskiert eine Kettenreaktion anderer Verkehrsteilnehmer. Bleibt das Kind unverletzt, hat es großes Glück gehabt. Aber werden andere Menschen verletzt, haften die Eltern. Haben diese nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt, reguliert die private Haftpflichtversicherung die Ansprüche der geschädigten Personen. Die Kinder brauchen keinen eigenen Vertrag, denn sie sind kostenlos in dem Vertrag der Eltern mitversichert. Eine Familie benötigt somit nur einen Vertrag über eine private Haftpflichtversicherung, denn auch der Ehepartner oder der Partner einer Lebensgemeinschaft kann im Vertrag mitversichert werden.