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Wohnungsrechtschutzversicherung

Haus Wohnungsrechtsschutz ist das wirklich nötig?

Eine Haus- und Wohnungsrechtsschutzversicherung beinhaltet eine finanzielle Übernahme von Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung stehen.

Dabei handelt es sich nur um Immobilien die abgesichert sind, nicht um das gemietete Haus oder die gemietete Wohnung, dafür gibt es den so genannten Mieterrechtsschutz. Sinnvoll ist so eine Versicherung selbstverständlich für alle Immobilienbesitzer, denn wie schnell kann etwas passieren, wobei immense Anwalts- und Gerichtskosten auftreten, die man dann nicht selbst übernehmen muß.

Zum Beispiel ein Streit mit dem Nachbarn wegen einer Kleinigkeit, der aber so eskaliert, dass man sich einen Anwalt nehmen muss. Oder man ist mit einer Handwerkerleistung, etwa der neuen Abdichtung des Daches am Haus nicht zufrieden, und kann sich mit der Firma nicht über die Kosten oder die Nachbesserung für die Arbeit einigen. In solchen oder ähnlichen Fällen werden die Kosten für einen Anwalt oder gar ein Gerichtsverfahren von der Haus- und Wohnungsrechtsschutz übernommen.

Ein gutes Gefühl, wenn man sich keine Sorgen um die Kosten machen muss, um an sein Recht zu kommen. Denn wie schnell kann ein Gerichtsverfahren, die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Ausschlüsse und Wartezeiten beim Haus- und Wohnungsrechtsschutz Es gibt natürlich auch bei dieser Versicherung die Möglichkeit dass diese im Schadensfall die Kosten nicht übernimmt.

Die Haus- und Wohnungsrechtsschutzversicherung überprüft nach Eingang des Antrags auf Versicherungsschutz, ob für den vorliegenden Fall die Erfolgsaussichten gut sind. Kommt die Haus- und Wohnungsrechtsschutz zu dem Ergebnis, das der Versicherungsnehmer im Unrecht ist, und wahrscheinlich einen Prozess verlieren wird, wird diese die Übernahme der Kosten in fast allen Fällen ablehnen.

Auch in Fällen einer Scheidung, wo es zum Beispiel Streit um das Eigenheim gibt, greift die Haus- und Wohnungsrechtsschutzversicherung nicht. Grundsätzlich gilt nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von meistens 3 Monaten, bevor der erste Fall übernommen wird. Diese Wartezeit kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein. Hier sollte man vor Abschluss einer Versicherung vergleichen. Informationen zum Thema Mieterrechtsschutz

Der Vermieterrechtsschutz

Der Vermieterrechtsschutz bietet umfangreichen Versicherungsschutz für Vermieter Vermieter, die Wohn- oder Gewerbeeinheiten vermieten ( Hier geht’s zu Wohnungsrechtsschutz Vergleich ), sind nicht selten von einem Rechtsstreit betroffen. Da dieser jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, verzichten Vermieter nicht selten darauf, ihr Recht auch einzuklagen. Der Vermieterrechtsschutz kann hierbei helfen, dass jeder zu seinem Recht kommt.

Der Vermieterrechtsschutz, ein besonderer Bereich der Rechtsschutzversicherung, wurde speziell für Vermieter und deren Bedürfnisse konzipiert. So sind beispielsweise Rechtsstreitigkeiten versichert, die in Folge von Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung oder auch bei einer berechtigten Kündigung entstehen.

Die Versicherung übernimmt hierbei zum einen die Kosten des Rechtsanwalts, aber auch Gerichtskosten, notwendige Zeugenkosten sowie ggf. die Kosten des Gutachters werden übernommen. Zu beachten ist, dass sich der Vermieterrechtsschutz grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt. Der am häufigsten angebotene Vermieterrechtsschutz ist der für vermietete Wohneinheiten. In diesem Bereich ist sowohl der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz als auch der Schadenersatz-Rechtsschutz, der Steuerrechtsschutz sowie der Strafrechtsschutz integriert. Auf der anderen Seite kann der Rechtsschutz für vermietete Gewerbeeinheiten abgeschlossen werden.

Hierbei werden Rechtsstreitigkeiten abgedeckt, die Vermieter infolge seiner Eigenschaft als Vermieter treffen kann. Wichtig ist, dass meist nur Gewerbeimmobilien in Deutschland versichert werden, Immobilien im Ausland sind hierbei nicht berücksichtigt. Niedrige Kosten für den Vermieterrechtsschutz Niedrige Kosten für den Vermieterrechtsschutz Die Kosten für den Vermieterrechtsschutz werden anhand der Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten ermittelt. Diese müssen vom Versicherten daher in jedem Fall angegeben werden, auch wenn sie derzeit leer stehen. In der Regel werden Standardangebote bis zu sechs Wohn- und Gewerbeeinheiten abgegeben, eine höhere Anzahl an Einheiten wird individuell versichert.

Der Beitrag für den Vermieterrechtsschutz kann je nach Wunsch des Versicherten reduziert werden, und zwar durch den Einschluss von Selbstbehalten. In diesem Fall muss der Versicherte pro Versicherungsfall einen geringen Beitrag zwischen 150-600 Euro selbst übernehmen. Dafür sind die monatlichen oder jährlichen Prämien aber weitaus niedriger. Grundsätzlich sind die Preise der Versicherungen für den Vermieterrechtsschutz sehr unterschiedlich, so dass sich ein Vergleich der Angebote lohnen kann. Zu beachten ist ebenfalls, dass Versicherte, die den Vermieterrechtsschutz neu abschließen, eine Wartezeit von drei Monaten einhalten müssen. Für Versicherte bedeutet dies, dass im Fall eines Rechtsstreits in den ersten drei Monaten keine Leistungen fällig würden. Informationen zum Thema Haus Wohnungsrechtsschutz