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Bauversicherungen

Bauversicherungen

Jeder, der schon ein Haus gebaut hat, wird die verschiedensten Gefahren und Risiken kennen, welche mit dem Bau verbunden sein können. Angefangen mit der Verzögerung des Bauvorhabens, schlechte Wettersituationen, Fehlkalkulationen bis hin zur Insolvenz des Bauträgers. Als Bauherr sind Sie in solchen Situationen meistens hilflos ausgeliefert, wenn Sie sich vor Baubeginn nicht durch eine entsprechende Bauversicherungen gegen solche Unwegsamkeiten absichern.

Gegen einige der vorgenannten Risiken können Sie als Bauherr bereits vor Vertragsunterzeichnung mit der auszuführenden Baufirma durch verschiedene Vertragsklauseln minimieren, zum Beispiel die Einhaltung der Fertigstellungstermine. Empfehlenswert ist es immer, bei der Vertragsgestaltung einen entsprechenden Rechtsanwalt zu rate zu ziehen, welcher Ihnen den Vertrag genau ausarbeitet und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Welche Bauversicherungen sind für Sie als Bauherrn sinnvoll? Es gibt eine Reihe von Versicherungsformen, welche Sie als Gesamtpaket der Bauversicherung abschliessen können und sollten. Diese wären die Bauherrenhaftpflicht, die Rohbauversicherung, sowie die Bauleistungsversicherung.

Welche Versicherungen sind sinnvoll

Vom Bau über die Finanzierung bis hin zur Vermietung ist der Umgang mit Immobilien mit gewissen Risiken verbunden, gegen die man sich durch den Abschluss einer Versicherung (Bauversicherung) wappnen kann. Architekten, ebenso wie Bauingenieure, Bauunternehmen und nicht zuletzt natürlich der Bauherr selbst können eine spezielle Bauherren Haftpflichtversicherung abschließen.

Eigentümer von Wohnungen und Häusern haben die Pflicht, ihr Eigentum gegen Schäden abzusichern. Zur klassischen Wohngebäudeversicherung gehören die Versicherungen gegen Sturm- und Leitungswasserschäden, gegen Glasbruch sowie gegen Feuer. In der Regel ist in einer Wohngebäudeversicherung auch eine Feuer Rohbauversicherung enthalten.

Ein Vermieter kann sich zusätzlich mit einer Mietausfallversicherung schützen für den Fall, dass infolge von Feuer-, Wasser-, Sturm- oder sonstigen Schäden der Mieter keine oder lediglich eine reduzierte Miete zahlt.

In der Haus- und Gundbesitzerhaftpflichtversicherung sind eventuelle Haftpflichtansprüche versichert, die auf den Besitzer eines Hauses und/oder Grundstücks zukommen können, wenn er die Verkehrssicherungspflicht verletzt, z.B. keinen Schnee geräumt hat.

Eine Restschuldversicherung ermöglicht es, seinen Angehörigen eine schuldenfreie Immobilie zu hinterlassen. Bei einem Todesfall übernimmt die Assekuranz den jeweils noch nicht zurückgezahlten Teil eines Kredits.